„Gemäß dem Gesetzesdekret 116/2020 unterliegen alle in Italien zum Verbrauch freigegebenen Verpackungen der Umweltkennzeichnungspflicht.“
Bei der Umweltkennzeichnung von Verpackungen handelt es sich um die Anbringung eines Etiketts oder die Bereitstellung von Informationen über andere Tools (APP, QR-Code, Barcode, EAN-Code, Websites) auf allen auf dem italienischen Markt befindlichen Verpackungen, um deren Sammlung, Wiederverwendung, Verwertung und Recycling zu erleichtern.
Das Etikett gibt sowohl Auskunft über die Identifizierung der Materialien, aus denen die Verpackung besteht, als auch über den Hinweis auf deren ordnungsgemäße Entsorgung am Ende ihrer Lebensdauer durch den Verbraucher, beispielsweise „Kunststoffsammlung“.
Die Bereitstellung von Informationen ist nur für Verpackungen verpflichtend, die auf italienischem Gebiet verbracht werden.
Am 11. September 2020 wurde im Amtsblatt das Gesetzesdekret 16/2020 veröffentlicht, mit dem die EU-Richtlinie 2018/851 über Abfälle und die Richtlinie (EU) 2018/852 über Verpackungen und Verpackungsabfälle umgesetzt werden. Das Dekret führte zu wichtigen Änderungen und führte die Verpflichtung zur Umweltkennzeichnung aller in Italien zum Verbrauch freigegebenen Verpackungen ein.
Wir geben neben den notwendigen Informationen die von uns verwendeten Materialien an. Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackungen müssen getrennt und fachgerecht entsorgt werden.